Klasse A
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr wie 35 KW ohne Leistunbgsbeschränkung. (Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2).
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Mindestalter 21 Jahre).
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Klasse A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW / 48 Ps; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
- Mindestalter 18 Jahre.
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Klasse A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW / 15 Ps; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
- Mindestalter 16 Jahre.
- Eingeschlossene Klassen: AM