Fahrschule Hasenmark

 

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 196 darf nur erlangt werden, wenn der Fahrschüler oder die Fahrschülerin folgende Kriterien erfüllt:


  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • ein Mindestalter von 25 Jahre erreicht ist
  • eine Fahrerschulung durchlaufen wurde
  • innerhalb eines Jahres muss nach Abschluss der Fahrerschulung die Schlüsselzahl 196 beantragt werden
Wichtig zu wissen !!! Die Berechtigung gilt nur im Inland!!!

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern
der Klasse A1

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Theoretischer Schulungsstoff
Die theoretische Schulung beträgt vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler.

Praktischer Schulungsstoff
Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.

Abschluss der Schulung
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt.

Bitte beachten:

Das Ziel, die Befähigung zum sicheren und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1, muss erreicht worden sein.

Konnte das Ziel jedoch nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterrichtseinheiten erreicht werden, darf eine Teilnahmebescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch weitere notwendige Unterrichtseinheiten das Ziel erreicht wurde

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