Fahrschule Hasenmark

 

Klasse A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr wie 35 KW ohne Leistunbgsbeschränkung. (Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2).
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Mindestalter 21 Jahre).
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Klasse A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW / 48 Ps; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
  • Mindestalter 18 Jahre.
  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Klasse A1

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW / 15 Ps; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  • - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
  • Mindestalter 16 Jahre.
  • Eingeschlossene Klassen: AM
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